ENERGIEBERATUNG
...UND MEHR
Möglichkeiten energetischer Verbesserungen
für Ihr Gebäude
1. SCHRITT: ENERGETISCHE BERATUNG
VOR-ORT-BERATUNG ALS ISFP
AUSFÜHRLICH
Übersicht:
Inhalt:
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Hausbesichtigung
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Untersuchung aller relevanten Bauteile
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Untersuchung der Heizanlage
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schriftliche Ausarbeitung
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Übergabe und Erklärung der fertigen Beratung
Kosten für ein Einfamilienhaus:
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1.650 €, davon übernimmt die Bafa 650 €
Für Gebäude mit Denkmalschutz und für Mehrfamilienhäuser benötige ich Unterlagen zu Ihrem Gebäude, damit ich Ihnen ein Honorarangebot erstellen kann
Vorteile:
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unabhängige Beratung
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optimale Grundlage für energetische Maßnahmen
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bei anschließend ausgeführten energetischen Fördermaßnahmen des BEG EM, die über die Bafa gefördert werden, verdoppelt sich der jährlich förderfähige Betrag, außerdem
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erhöht sich der Zuschussbetrag um 5%, wenn die Maßnahme im ISFP empfohlen wird
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durch Bezuschussung über Bafa gutes Preis-Leistungsverhältnis
INITIALBERATUNG
KOMPAKT
Übersicht:
Inhalt:
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Hausbesichtigung
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mündl. Vorschläge für energtische Verbesserungen
Ihre Kosten für ein Einfamilienhaus:
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350 €
Vorteile:
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unabhängige Beratung
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gute Übersicht über den aktuellen energetischen Stand des Gebäudes
Beispiele:
2. SCHRITT: AUSFÜHRUNG
BAUBEGLEITUNG NACH KFW / Bafa
Die Baubegleitung dient zur Sicherstellung
der energetischen Werte Ihrer Sanierungsmaßnahmen
Inhalt:
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unabhängige Beratung
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Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswertung
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Kontrolle der Bauausführung in Bezug auf die energetischen Werte
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Abnahme und Dokumentation der energetischen Sanierung
Kosten:
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für Maßnahmen, die über die KfW gefördert werden, wird das Honorar zu 50 % erstattet
(die Höhe der möglichen Bezuschussung variiert je nach Maßnahme - Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus - und Wohnungsanzahl, zwischen 2.500 und 20.000 €). -
für die Baubegleitung von Maßnahmen, die über die steuerliche Abschreibung gefördert werden, kann
ebenfalls über die Steuererstattung 50 % des Honorars der Baubegleitung (auch hier gibt es Höchstgrenzen) abgeschrieben werden.
Die Kosten der Baubegleitung werden nach Aufwand berechnet, dieser ist sehr unterschiedlich.
Sobald die auszuführenden Maßnahmen feststehen kann ich Ihnen ein Angebot erstellen. Leistungen, die im Vorfeld entstehen, werden nach Zeitaufwand berechnet.
Vorteile:
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Planung unter Berücksichtigung aller Zusammenhänge (des Gebäudes)
und der jeweils aktuellen Anforderungen der einzelnen Fördermaßnahmen -
qualifizierte Baubegleitung
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Kontrolle der korrekten Ausführung in Bezug auf die energetischen Anforderungen, auch an Übergängen verschiedener Gewerke (z.B. neue Fenster und Außenwanddämmung)
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erforderlich für von der KfW / Bafa geförderte Maßnahmen
Fördermöglichkeiten
Für energetische Maßnahmen gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten:
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über die Bafa
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über die KfW
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über steuerliche Abschreibung
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in Mainz über die Mainzer Stiftung
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in Rheinhessen über die Kreisverwaltung Mainz-Bingen
.....und weitere, je nach dem Standort und der Maßnahme.
Hier werden einige Förderprogramme über KfW oder über steuerliche Abschreibung grob beschrieben - genaue Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Webseiten. Da sich die Konditionen ändern können sind diese immer die beste Möglichkeit, den aktuellen Stand von Fördermaßnahmen zu erfahren.
FÖRDERPROGRAMME DER KFW / BAFA FÜR WOHNGEBÄUDE IM BESTAND:
Einzelmaßnahmen
Sie möchten einzelne Bauteile
Ihres Gebäudes energetisch sanieren?
Bei der energetischen Sanierung
von einzelnen Bauteilen können Sie, je nach Maßnahme, über die Bafa einen Zuschuss von 15 % erhalten.
Bei Vorhandensein eines ISFP (s. Beratung), in dem Ihre Sanierungsmaßnahme als Vorschlag enthalten ist, erhöht sich die Förderung bei einigen Maßnahmen um zusätzliche 5%!!!!
Alternativ können Sie - nur bei Eigennutzung - 20% Ihrer Kosten für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes
von der Steuer absetzen: bmwi.de
Effizienzhaus
Sie möchten Ihr Gebäude
umfassend sanieren?
Bei der energetischen Sanierung
zu einem Effizienzhaus können Sie über die Bafa einen
ein zinsgünstiges Darlehen (zzgl. Tilgungszuschuss) erhalten.
Für Fördermaßnahmen der Bafa für Einzelmaßnahme(n) oder für die Sanierung zum Effizienzhaus wird eine Baubegleitung gefordert und finanziell zu 50 % bezuschusst. Die Beantragung dazu erfolgt im Zusammenhang mit dem Förderantrag der energetischen Maßnahme
Für das Förderpaket über eine steuerliche Abschreibung ist die Baubegleitung nicht zwingend erforderlich.
Trotzdem wird sie zur Sicherstellung der korrekten Ausführung empfohlen und ist ebenfalls zu 50% über die steuerliche Abschreibung absetzbar.
Für alle Programme gibt es Förderhöchstgrenzen.
Siehe auch: Baubegleitung
Da sich die Förderprogramme und ihre Konditionen ändern können informieren Sie sich unbedingt vor Antragstellung
über den aktuellen Stand der gewünschten Förderung!
FÖRDERPROGRAMME DER KFW FÜR WOHNGEBÄUDE ALS NEUBAUTEN:
Nach dem neuen BEG WG gibt es auch für Neubauten ein Förderprogramm, wenn der Standard eines Effizienzhauses 40 als klimafreundliches Gebäude erreicht wird (KfW-Programme 297/298)
Für diese Förderprogramme wird die Baubegleitung von der KfW gefordert und finanziell zu 50 % bezuschusst. Die Beantragung dazu erfolgt im Zusammenhang mit dem Förderantrag der energetischen Maßnahme.
Es gibt Förderhöchstgrenzen, die Bezuschussung der Baubegleitung richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Da sich die Förderprogramme und ihre Konditionen ändern können informieren Sie sich unbedingt vor Antragstellung
über den aktuellen Stand der gewünschten Förderung!
Energieausweise
Ein Energieausweis wird erstellt,
wenn ein bestehendes Gebäude vermietet, verpachtet oder verkauft wird
und
wenn ein Neubau erstellt wird
für Wohngebäude
Bestand
für Bestandsgebäude gibt es
zwei unterschiedliche Energieausweise:
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Bedarfsausweis:
mit Hilfe einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage wird ermittelt, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes ist
- dieser Energieausweis gibt objektive Angaben über den baulichen Zustand Ihres Gebäudes, da er nicht aufgrund des Nutzerverhaltens erstellt wird
- für alle Wohnbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die danach nicht nach den Richtlinien ab 1977 saniert wurden, ist dieser Ausweis zu erstellen
- für einzelne Sanierungsmaßnahmen nach KfW ist ein Bedarfsausweis oft notwendig, um die Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit dem gesamten Gebäude erfassen zu können
Kosten für ein Einfamilienhaus: 400 - 650 € zzgl. USt.
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Verbrauchsausweis:
hier wird der Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung angegeben.
- für alle Wohngebäude im Bestand, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 erstellt wurde und für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten kann der Energieausweis wahlweise als Verbrauchs- oder als Bedarfsausweis erstellt werden
Kosten für ein Einfamilienhaus: 180 €* zzgl. UST.
Bei Gebäuden außerhalb von Mainz werden 1,20 € Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Neubau
für Neubauten wird immer ein Bedarfsausweis / Wärmeschutznachweis erstellt
Die Kosten hierfür unterscheiden sich je nach Gebäude, gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.
Für Hessen habe ich die dafür notwendige Zulassung, dadurch kann ich sowohl für Rheinland-Pfalz als auch für Hessen Wärmebedarfsausweise für alle Gebäude erstellen.
über mich / Kontakt
über mich
info@mainz-energieberatung.de
https://www. mainz-energieberatung.de
Tel 06131 - 671 669
mobile 0172 - 7605185
An den Sandkauten 1
55129 Mainz
Qualifizierung:
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Architektin (FH)
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Vor-Ort-Energieberaterin für Wohngebäude (Architektenkammer Rheinland-Pfalz)
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Energieberaterin für Baudenkmale (WTA)
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Nachweisberechtigte für Wärmeschutznachweise in Hessen (AKH)
Zulassungen und Mitgliedschaften:
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Bauvorlagenberechtigung bei der Architektenkammer Rheinland/Pfalz (Mitgliedsnr. 15515)
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Nachweisberechtigte für Wärmeschutznachweise in Hessen (AKH)
berufliches Vita
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12jährige Tätigkeit als Architektin mit den Schwerpunkten Entwurfs- und Ausführungsplanung, Projektleitung und künstlerischer Oberbauleitung
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2008 Weiterbildung zur Energieberaterin, seitdem vorwiegend in diesem Bereich tätig
Architekt:
ein Beruf im ständigen Wandel
Durch die Weiterbildungen zur Energieberaterin für Wohngebäude und zur Energieberaterin im Baudenkmal habe ich das notwendige Wissen zur Gebäudesanierung bestehender Gebäude erworben und kann Sie für Wohngebäude, für Baudenkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz kompetent beraten.
Für alle Bereiche des Wohnungsbaus bin ich als Effizienzhaus-Expertin gelistet, dadurch ist es mir möglich, bei einer energetischen Sanierung bei der KfW staatliche Unterstützungen/Förderungen für Ihr Gebäude zu beantragen.
In folgenden Bereichen kann ich Ihnen meine Unterstützung anbieten:
energetische Beratung
Baubegleitung von Sanierungsmaßnahmen für Förderprogramme der Bafa
Wärmeschutznachweise
Wärmebrückenberechnung
Kontakt
Vielen Dank für Ihr Interesse.
So kontaktieren Sie mich:
Tel. 06131 - 671669
Handy 0172 - 7605185